In nomine infantes

Im Namen der Kinder und nicht der Väter. Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche durch die geistlichen Väter ist ja leider kein Einzelfall und existiert seit Bestehen dieser Institution. Öffentlich wurden die Verbrechen jedoch erst in den 90er Jahren. Und wieviele Missbrauchsfälle es gegeben hat, kann man hier stundenlang recherchieren. Interessant ist auch ein UN-Bericht aus dem Jahre 2002, der sehr schön offen legt, weshalb es der katholischen Kirche all die Jahrzehnte (Jahrhunderte?) möglich war, all diese Schweinereien zu vertuschen. Hier mal ein paar Auszüge:

…Im Mai 2002, anlässlich der Sondersitzung der UN Generalversammlung zur Situation von Kindern, legte die Nichtregierungsorgansiation (NRO) Catholics for a Free Choice (CFFC) der UN-Kommission für die Rechte des Kindes einen Bericht über das weltweite Problem des  Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen durch katholische Geistliche und Ordensleute vor…

…Im Juni 1994 wurde das Gesetz zur Verjährung sexueller Straftaten dahingehend geändert, dass Opfer auch nach
Verjährung einer Straftat noch vor Gericht gehen können. Seit 1998 werden Opfer besser geschützt und es gibt heute eine verbesserte Überwachung sowie therapeutische Fürsorge vor Ort. Trotz dieser rechtlichen Verbesserungen besteht noch immer ein Defizit in der praktischen Umsetzung…

Da das vatikanische Recht dem deutschen Recht zum Schutz des Kindes widerspricht, ist die Einhaltung der in der Konvention vereinbarten Verpflichtungen in Deutschland gefährdet. Folglich legen Catholics for a Free Choice (CFFC), die Initiative Kirche von unten (IKvu) und die Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche (WsK) diesen Bericht der bundesdeutschen Regierung sowie der UN-Kommission für die Rechte des Kindes vor, um deutlich zu machen,
dass das Recht des Heiligen Stuhls mit deutschem Recht unvereinbar ist.
Als Folge dessen sehen sich Kinder fortwährend potentiellem Missbrauch und Ausbeutung durch katholische Geistliche ausgesetzt…

…In Deutschland erkennt die Regierung Kirchen, religiöse Gemeinschaften und Organisationen mit besonderer Weltanschauung als öffentliche Körperschaften an. Sie sind unabhängig vom Staat und – außer in spirituellen Fragen – unterstehen sie dem staatlichen Verfassungsrecht…

…Als Folge der Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus genießen Kirchen, religiöse Gemeinschaften und Organisationen mit besonderer Weltanschauung besonderen Schutz vor der Aufsicht und Gewalt staatlicher Behörden

…2001 veröffentlichte der Heilige Stuhl ein Dokument mit dem Titel Sacramentum sanctitatis tutela. Es beinhaltet eine kaum öffentlich gemachte, aber bedeutsame Gesetzesänderung. Mit diesem Dokument, welches die entsprechenden Normen des Kirchenrechtes ersetzt, weist der Heilige Stuhl alle Bischöfe an, eine seiner Behörden, die Kongregation für die Glaubenslehre (Glaubenskongregation), zu informieren, sobald sie von einem Fall potentiellen sexuellen Kindesmissbrauchs durch einen Geistlichen erfahren. Das gleiche Gesetz verbietet Bischöfen
und anderen kirchlichen Dienststellen, ohne direkte Weisung durch einen Vertreter des Vatikan Maßnahmen zu ergreifen, die über eine erste Untersuchung der Anschuldigungen hinausgehen. Gemäß dem neuen Gesetz kann diese vatikanische Behörde nach eigenem Ermessen selbst eine Untersuchung durchführen oder kann der lokalen ausführenden kirchlichen Behörde diesbezüglich Weisung erteilen. Diese Fälle, so will es das Gesetz, „unterliegen dem pontifikalen Geheimnis“. Dies ist Ausdruck der höchsten Stufe von Vertraulichkeit des Heiligen Stuhls – knapp unterhalb der absoluten Verschwiegenheit sakramentalen Rangs. Sie ermächtigt den Heiligen Stuhl, gleich welche Partei zu bestrafen, die Informationen über sexuellen Missbrauch durch Geistliche öffentlich macht. Des Weiteren bestimmt das Dokument, dass niemand außer einem Priester mit einem Verfahren zu sexuellem Missbrauch
befasst sein darf. Diese Bestimmungen lassen Zweifel bezüglich der Integrität der kircheninternen Verfahren sowie Fragen nach Konflikten mit der jeweiligen staatlichen Rechtsprechung, der die Kirchenangehörigen unterstehen, aufkommen.

Die neuen rechtlichen Ausführungen stellen zwei Dinge klar:

  • (1) Der Heilige Stuhl beansprucht offen, solche Fälle selbst zu behandeln, und
  • (2) der Heilige Stuhl beabsichtigt nicht wirklich die Einhaltung der Kinderrechtskonvention.

(Er umgeht durch seine Verschwiegenheitsklausel die Regulierungen zur Anzeige nach Artikel 44 der Konvention, er
verletzt gesetzesmäßige Anstrengungen zur Einhaltung der Konvention anderer Unterzeichnerstaaten wie Deutschland, er veranlasst zu Gunsten seiner eigenen neuen geheimen Vorgehensweise die Umgehung ihrer Gesetze).

…Im Allgemeinen sieht der Heilige Stuhl in Fällen von sexuellem Missbrauch Wiedergutmachung und einen gewissen Schutz für Kinder vor, ebenso die Bestrafung von Geistlichen und Ordensleuten, die sich sexuell an Kindern vergreifen. Allerdings nützt ein Gesetz wenig, wenn es nicht angewendet wird. Viele kanonische Gesetze berühren diese Angelegenheiten; sie wurden fortwährend ignoriert, und zu Gunsten der kirchlichen Ämter
und ihres institutionellen Ansehens ungenügend oder falsch angewandt…

…Den Richtlinien folgend erscheint es, dass die Diözesanbischöfe und der Vatikan der Opferperspektive keine hohe Priorität einräumen. Es gibt keine Anweisung, während der Untersuchungen direkt mit dem Opfer zu kommunizieren. Erst wenn die Anschuldigungen durch die mit der Untersuchung beauftragten Angestellten der Diözese, durch den Bischof der Diözese und dann durch die Glaubenskongregation bewiesen werden, wird überhaupt ein persönlicher Kontakt zwischen der Kirche und dem Opfer hergestellt. Die Richtlinien sehen nicht einmal vor, dass der Täter selbst die Tat bereuen sollte – oder der Diözesanbischof, der mit dem spirituellen Wohlergehen der Mitglieder seiner Diözese betraut ist -; diese Aufgabe kommt einem bischöflichen Delegierten zu, der mit dem Opfer und dessen Familie sprechen und um Entschuldigung für das Vergehen bitten soll…

Die Politik bezüglich sexuellen Missbrauchs unterliegt dem pontifikalen Geheimnis; lang andauernde kirchliche Ermittlungen werden von Personen durchgeführt, die nicht bei den staatlichen Behörden arbeiten. Dies macht es unmöglich, effektive, unabhängige und transparente Untersuchungen durchzuführen. Die Zusammensetzung kirchlicher Untersuchungsausschüsse, die sich mit Fällen sexuellen Missbrauchs befassen, ist mehr als fraglich. In den meisten Diözesen wird der Personalbeauftragte der Diözese vom Bischof dazu bestimmt, die Untersuchungen zu Fällen sexuellen Missbrauchs durchzuführen…

…Die Praxis der Deutschen Bischofskonferenz mit Blick auf sexuellen Kindesmissbrauch steht nicht im Einklang mit deutschem Recht, denn es findet ein langer Prozess innerhalb der römischkatholischen Kirche statt, ehe der Kontakt zum Opfer aufgenommen wird, falls dies überhaupt geschieht. Dies impliziert, dass die römisch-katholische Kirche einige Zeit Kenntnis von einer verdächtigen unzüchtigen Handlung hat, ehe sie staatliche Dienststellen informiert. Die Kirche ist durch ihre eigenen Richtlinien gehalten, kanonisches Recht und das neue Gesetz des Heiligen Stuhls zur Verschwiegenheit zu befolgen. Das kanonische Recht führt aus, dass die Glaubenskongregation die absolute Autorität über die Untersuchungen und Beschlüsse hinsichtlich von Beschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern in der Kirche inne hat. Dies sollte für die Bundesrepublik Deutschland ein schwerer Grund zur Besorgnis
darstellen, da das Recht und die Rechtspraxis des Heiligen Stuhls den deutschen Staat daran hindern, die  Kinderrechtskonvention in vollem Umfang umzusetzen…

Den kompletten Text (PDF 16 Seiten) kann man sich hier herunterladen.

Doch nun soll der sexuelle Missbrauch durch katholische Ordensleute restlos aufgeklärt werden: Die Bischöfe gewähren dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KfN) Zugriff auf die Personalakten aller Diözesen. Warum auf einmal der Sinneswandel ? Nun, das Süppchen kocht ja schon ein Weilchen, Zeit genug gehabt, um Beweise zu vernichten. Ungeheuerlich ? Dann sollte man sich das mal, Akten über die Verfehlungen des Papstes vernichtet, über unseren Ratzinger Benediktus, durchlesen.

Weitere Infos:

Kritik an Pfeiffer-Studie

Runder Tisch gegen Kindesmissbrauch

Sexuelle Gewalt in der katholischen Kirche vor 1993 bis 2011

Vatican told bishops to cover up sex abuse (Dokument aus dem Jahre 1962)

Landgericht Hamburg gibt Diözese Regensburg recht! Wir gehen in die nächste Instanz!

Kindesmisshandlungen passieren schon vor der Misshandlung

Ihr Kinderlein kommet…

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2 Comments

  1. […] weißt, dass die Religionen eine Lüge sind, wenn die Priester sich an Deinen Kindern vergreifen und die Aufklärung boykottieren. Und noch unglaubwürdiger wird es, wenn Missbrauchsopfer […]

  2. […] gibt, sondern nur eine Einbildung eines Zirkels alter Männer in Frauengewändern ist. Doch die haben in den letzten Jahrhunderten mehr Schaden angerichtet, als das Gott, für das uns die alten Männer immer noch den Beweis schuldig […]

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