TMK tötet türkische Kinder

In den Weiten des Internets fand ich diese Zeichnung auf der Seite von Latuff2. TMK steht für (Terörle Mücadele Kanunu / Prevention of Terrorism Act), also für vorbeugende Schutzmassmahmen vor Terrorismus. Das kennen wir ja bereits in unserem Land als Antiterrorgesetze, welche unsere freiheitliche Demokratie in einen paranoiden Überwachungsstaat  verwandelten. Das es auch noch eine Nummer schlimmer geht, beweist die Türkei sehr eindrucksvoll, denn TMK betrifft auch straffällig gewordene Kinder zwischen 12 und 18 Jahren.

Mehmet Atak, ein türkischer Regisseur, setzt sich für diese Kinder ein und stellt die türkische Justiz an den Pranger:

Die Türkei unterzeichnete zwar vor 20 Jahren die UN-Konventionen für die Rechte der Kinder, aber diese wurden durch die TMK völlig ausser Kraft gesetzt. Kinder werden nicht nur in Gefängnisse für Erwachsene weggesperrt, sondern auch gefoltert, misshandelt und sogar während der Verhöre getötet. Seit 1991 haben 328 Kinder durch Polizeigewalt ihr Leben verloren. Aber das Makabere ist, das die Türkei als einziges Land auf der Welt einen offiziellen Nationalfeiertag für die Kinder hat, der 23 April, genau an dem Tag starb auch ein 14 jähriger Junge, als er vor der Polizei floh und in einem Fluss ertrank, weil diese ihn mit dem Pistolenkolben erschlug. Oder Maziye Aslan, sieben Jahre alt, wurde von einem Polizeipanzer zerquetscht. Aber in den Gefängnissen geht es nicht viel besser zu; Besuche von Angehörigen werden verhindert, keinerlei pädagogische Betreuung oder schulische Weiterbildung.

Schätzungsweise 4000 Kinder wurden seit 2006 verhaftet, natürlich überwiegend kurdische Kinder.

Anstatt in Libyen einzumarschieren und Zivilisten zu töten, um Menschenrechte einzufordern, sollten wir lieber vor der eigenen Haustür kehren und erstmal Menschenrechte von unseren NATO-Partnern einfordern.



 
 




Amnesty International Türkei Jahresbericht 2010

Bei den Bemühungen, die Menschenrechte besser zu schützen, wurden 2009 kaum Fortschritte erzielt. Nach wie vor trafen Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Auch gab es weiterhin Strafverfahren, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten. Die legitimen Aktivitäten türkischer Menschenrechtsverteidiger wurden durch administrative und juristische Schikanen behindert. Bei Vorwürfen über Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Bedienstete wurde häufig nicht gründlich ermittelt. Die Chancen, Polizeikräfte für Verstöße zur Rechenschaft zu ziehen, blieben verschwindend gering. Es gab nach wie vor unfaire Gerichtsverfahren, vor allem auf Grundlage des Antiterrorgesetzes, das auch dazu benutzt wurde, Kinder und Jugendliche auf dieselbe Weise strafrechtlich zu verfolgen wie Erwachsene. Bei den Haftbedingungen wurden kaum Verbesserungen erzielt, und häufig hatten Gefangene keinen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung. Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen galt nach wie vor als Straftat. Die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden wurden noch immer verletzt. Angehörige sexueller Minderheiten wurden per Gesetz und im Alltag diskriminiert. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt war weiterhin unzureichend.

Hier der vollständige Bericht.

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