Organspende ? Hirntod = Herz_los

Am 25.05.2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Organtransplantation (PDF). Alle Bürger über 16 Jahre werden künftig regelmäßig von ihren Krankenkassen zu einer freiwilligen Entscheidung aufgefordert, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden wollen oder nicht.

Was auf den ersten Blick nach humanitärer Hilfe aussieht, bedarf doch einer genaueren Untersuchung, denn völlig unproblematisch ist so eine Transplantation für den Spender nicht. Entscheidend für diesen Eingriff ist nur der Hirntod eines Spenders.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer definierte am 9. Mai 1997 den Hirntod wie folgt:

„Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten.“

Allerdings:

Die Bundesärztekammer legt explizit fest: “Der Hirntod kann in jeder Intensivstation auch ohne ergänzende apparative Diagnostik festgestellt werden.”

Die von der Bundesärztekammer vorgeschriebene Diagnostik erfasst nur Teilbereiche des Gehirns: Bei Patienten, für die keine apparative Diagnostik vorgeschrieben ist, müssen nur Hirnstammfunktionen untersucht werden. Die Funktionen des Kortex sowie des Klein- und Mittelhirns werden dabei nicht untersucht!

Schon lange werden wissenschaftliche Stimmen laut, die die Gleichsetzung mit dem Hirntod mit dem Tod eines Menschen widerlegen.

Die neurologische Fachgesellschaft der Vereinigten Staaten mahnt an, dass “die Kriterien für die Feststellung des Hirntodes nicht wissenschaftlich untermauert” seien. Beispielsweise seien die (auch in Deutschland) “vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der ersten und zweiten neurologischen Untersuchung” nur “grobe Erfahrungswerte und nicht zuverlässig”. Kritisiert wird auch, dass “apparative Zusatzuntersuchungen”, wie die “Messungen der elektrischen Aktivität und der Durchblutung des Gehirns”, nicht “zum obligatorischen Standard” gehören. Unter Umständen könnten “neurologisch unerfahrene Ärzte deshalb einen Komapatienten für tot erklären”, obwohl “seine Hirnrinde noch bei Bewusstsein” sei.

Allgemein wird angenommen, dass ein(e) SpenderIn tot ist, bevor die Organe entnommen werden. Doch das Herz schlägt weiter, der Kreislauf funktioniert, alle Organe arbeiten und werden durchblutet. Dieser Mensch ist noch nicht gestorben! Er befindet sich im Hirntodstadium, während seine Angehörigen immer noch hoffen.

Kaum ein Organ ist so rätselhaft und unvollständig erforscht, wie das Gehirn. Und was macht einen Menschen aus, nur sein Gehirn, das Herz, oder vielleicht doch der gesamte Körper ? Körper, Geist und Seele. Wobei die „moderne“ Wissenschaft bei den beiden letzteren ziemlich hilflos im Dunkeln tappt. Tatsache ist, der vollständige Ausfall aller Gehirnfunktionen – “Hirntod” – ist nicht feststellbar. Hirntote können Reaktionen auf äußere Reize zeigen. Bewegungen der Arme und Beine sind möglich.

Die Bundesärztekammer gab im Jahr 2001 folgende unbewiesene Erklärung ab:

„Nach dem Hirntod gibt es keine Schmerzempfindung mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod bei Organentnahmen keine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (zum Beispiel Narkose) nötig. Die Tätigkeit eines Anästhesisten bei der Organentnahme dient ausschließlich der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der zu entnehmenden Organe.“

Seltsam nur, dass während der Organentnahme Anzeichen für Schmerzempfinden festgestellt wurden. Manchmal wird auch eine Lokalanästhesie verabreicht und muskelentspannende Mittel. Hirntote werden auf dem Operationstisch festgeschnallt. Sie erhalten Medikamente zur Ruhigstellung. Beim Öffnen des Körpers kann es zu Blutdruck-, Herzfrequenz- und Adrenalinanstieg kommen. Bei „herkömmlichen“ Operationen gelten diese Anzeichen als Hinweis auf Stress und  Schmerz. Während der Explantation müssen die Organe ständig mit eiskaltem Wasser gekühlt werden und die Organe werden mit einer Perfusionslösung durchspült. Das alles bei offennliegendem, schlagenden Herzen.

Fakt ist auch: Bei der Hirntoddiagnostik wird der noch lebende Spender diversen belastenden Testverfahren ausgesetzt, denn toten Spendern kann man keine funktionstüchtigen Organe entnehmen!

  • Vorgeschrieben ist das Auslösen starker Schmerzreize durch das Stechen in die Nasenscheidewand und heftiges Kneifen, sowie das Auslösen des Würgereflexes und das Spülen des Gehörganges mit eiskaltem Wasser.
  • Zur Absicherung der Diagnose wird gelegentlich eine Angiographie mit Kontrastmittelgabe durchgeführt. Dieses Testverfahren kann beim noch lebenden Spender zu einem anaphylaktischen Schock mit Todesfolge führen.
  • Empfohlen wird in den Handreichungen zur Hirntoddiagnostik einzelner Kliniken auch die Gabe von 1 – 2mg Atropin, um festzustellen, ob eine baldige Hirntoddiagnostik sinnvoll ist. Atropin führt in diesen Dosierungen zur Pupillenerweiterung und kann unter Umständen (bei besonderer Empfindlichkeit ) auch gefährliche Herzrhythmusstörungen und komatöse Zustände auslösen. Diese Symptome könne u.U. die Hirntoddiagnose verfälschen. 3
  • Die entscheidende Untersuchung im Rahmen der Hirntoddiagnostik ist der Apnoe-Test. Selbst die DSO empfiehlt ihn als letzte klinische Untersuchung, um den Patienten nicht zu gefährden. Bei diesem Test kann es zu Blutdruckabfall, Herzrhythmusstörungen und sogar zum Herzstillstand kommen. 4

Über belastende Untersuchungen, mögliche Gefahren und Fehleinschätzungen bei der Hirntoddiagnostik wird der spendenwillige Bürger derzeit nicht aufgeklärt. Dieses Wissen ist bisher nur dem medizinisch Geschulten zugänglich. Auch das widerspricht dem Rechtsgrundsatz des „informed consent“.

Und nun haben unsere Politiker darüber abgestimmt, dass 16-Jährige entscheiden (quasi Kinder!), ob sie ihre Organe spenden sollen, wenn ein Gehirntod vermutet wird, denn ganz genau kann man das ja nicht bestimmen. 16-Jährige sind nicht voll geschäftsfähig und auch nur haftbar im Rahmen des Jugendschutzgesetzes. Aber ein einfaches Stück Papier mit Namen und Adresse, noch nicht einmal notariell beglaubigt, (Organspendeausweis) reicht aus, um seinen Körper der Wissenschaft zu opfern. Oder anders ausgedrückt, totkranke Menschen, warten auf den Tod anderer Menschen, der aber nicht eindeutig geklärt ist  und zunehmend kritische Stimmen laut werden, die den Hirntod eines Menschen nicht als Beweis akzeptieren, um ihn für tot zu erklären. Kein Mensch weiß sicher, was der Hirntote empfindet. Zumal es durchaus auch Fehldiagnosen gibt und Gehirntote wieder aufwachen. Kein Mensch hat ein Anrecht auf die Organe eines anderen vielleicht sterbenden Menschen!

Unverantwortlich ist auch folgendes:

Die Bundesregierung hält die Schaffung allgemein verbindlicher Richtlinien für den Ablauf von Angehörigengesprächen bei postmortalen Organspenden nicht für empfehlenswert. “Die im Zusammenhang mit einer möglichen Organspende stehenden individuellen und komplexen Detailfragen” könnten darin nicht abgebildet werden, heißt es in der jetzt veröffentlichten Antwort der Regierung vom 16. April auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Im Grunde genommen möchte man gar nicht wirklich aufklären, denn zum einen weiss niemand wirklich was ein Gehirntoter empfindet, oder möchte es auch gar nicht wissen, und zum anderen ist es auch ein einträgliches Geschäft, wovon der Spender aber ausgenommen ist. So lässt sich die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ihren Organisationsaufwand pro Organ mit 8000,- Euro vergüten (PDF). Und nicht zu vergessen die 2000-4000 Euro die für die Entnahme anfallen. Dann natürlich die Transplantation selbst und deren Folgekosten durch Nachuntersuchungen und Medikamente.

Fazit: Nicht nur, dass Angehörige oft allein gelassen werden, überrumpelt werden, unzureichende, oder gar keine Auskünfte erhalten, sondern, dass auch das Martyrium des Spenders völlig ausser Acht gelassen wird, ob aus Unwissenheit und/oder Ignoranz, kann man sich nicht des Verdachtes erwehren, dass die Lebensrettung bedürftiger Menschen nicht unbedingt im Vordergrund steht. Die gleiche Achtung des Lebens die den Organempfängern entgegengebracht wird, sollte auch den Spendern/Spenderinnen und deren Angehörigen entgegengebracht werden. Neueste wissenschaftliche Gehirnforschungen kommen immer wieder zur Überzeugung, dass mit dem Hirntod das menschliche Leben nicht zuende ist. Und solange auch nur ein klitzekleiner Restzweifel besteht, sollte von weiteren Explantationen abgesehen werden.

Denn rein juristisch gesehen gilt die Explantation lebensnotwendiger Organe aus einem lebenden Menschen als Totschlag oder auch als Mord. Sie ist weder mit dem deutschen Strafrecht noch mit der ärztlichen Standesethik vereinbar. Wenn hirntote Patienten als lebend anerkannt würden und dennoch die zum Tod führende Organentnahme aus ihnen legalisiert werden sollte, bedürfte dies einer höchstrichterlichen Entscheidung – und einer ethischen und gesellschaftlichen Debatte.

 

Die Bürger werden einseitig informiert.

“Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.” (Prof. Pichlmair, 1985).

Die Behauptung der DSO, dass der Gehirntote keine Schmerzen mehr erleiden könne, schmerzunempfindlich sei, wird nachdrücklich dadurch widerlegt, dass es in der Schweiz vorgeschrieben ist, dass „Gehirntote“, die explantiert werden sollen, zuvor in Vollnarkose versetzt werden müssen, und selbst die DSO zur „Optimierung des chirurgischen Eingriffs“Fentanyl, ein synthetisches Opioid (Opiat) empfiehlt, eines der stärksten Schmerzmittel, ca. 100 x stärker als Morphin, die Gabe muskelentspannender und schmerzstillender Mittel, ja selbst die Vollnarkose in Deutschland praktiziert wurden oder werden.

Andreas Brenner, Philosophie-Professor an der Universität Basel und an der Fachhochschule Nordwest-Schweiz:

Wie können die Bundesärztekammer und die ihr folgenden Organisationen weiterhin behaupten, hinsichtlich des Hirntodes hätten sich keine weiteren Erkenntnisse ergeben, wenn man sich in den USA bereits von der Behauptung „Hirntod = Tod“ trennt, einräumt, dass die Organentnahme von „Hirntoten“ eine vorsätzliche Tötung darstellt.

Cathrin Marschall, St. Bernward Krankenhaus

…Ist es da verwunderlich, dass von 20 von mir befragten Mitarbeitern der OP-Pflege nur 2 einen Organspendeausweis besitzen, sich 7 unschlüssig zum Thema äusserten und 11 eine potentielle Organspende kategorisch ablehnten?…

Weitere Infos und Quellen:

Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden
(Hier gibt es auch den Nicht-Spendeausweis)

Kritische Informationen über Organtransplantation, Organspende und Hirntod

Offener Brief an den Bundesgesundheitsminister zum Thema Organspende

Gesundheitsminister einigen sich auf Entscheidungslösung

Organspende abgebrochen – Hirntod stand nicht fest

InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Bayern

Wie tot sind Hirntote? Alte Frage – neue Antworten

Erwachen aus jahrelangem Koma – Fehldiagnose

Ist die Organspende noch zu retten?

Neue Zweifel am Hirntod


 

Initiative Kritische Aufklärung Organtransplantation e.V. KAO
 


Prof. Dr. Jan Talar von der Rehabilitationsklinik in Bydgoszcz zeigte bei dem Kongress “Signs of Life” am 19. Februar in Rom Bilder von schwerst Schädelhirnverletzten, die wieder gesund wurden. Die Patienten hatten Hirnstammverletzungen und galten als potentielle Organspender. Da die Angehörigen die Organentnahme verweigerten, hatten sie die Chance wieder gesund zu werden.

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2 Comments

  1. […] Spitze des Eisberges, jetzt meldet sich Regensburg mit 23 neuen Fällen. Und wusstet ihr schon: Organspender sind nicht tot und dennoch werden sie ohne Narkose ausgeweidet, zumindest in Deutschland. Andere Länder sind […]

  2. […] muss sich nicht wundern, wenn in der Organspende ähnlich verfahren wird, denn auch dort werden aus Kostengründen Organe ohne Betäubung entwendet. Aber was kann man schon erwarten von einer herzlosen Gesellschaft die sich immer weiter entfernt […]

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