Die Festplattenhersteller Western Digital, Seagate Technology, Hitachi Global Storage Technologies und Toshiba und viele ihrer Zulieferer haben ihre Fabriken in Thailand. Alle 3,5-Zoll-Festplatten mit gefragten Größen von 1 bis 3 TByte sind derzeit so knapp, dass die Preise bei Versendern und Einzelhändlern steigen.
Ob das des Pudels Kern ist wage ich mal zu bezweifeln, denn die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben die Tarife zur Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten und Handys im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wie bereits für Drucker, PCs, USB-Sticks und andere Speichermedien wollen sie nochmal richtig abkassieren. Zwischen fünf und 35 Euro pro Festplatte werden da fällig. Aber damit nicht genug der Gier, denn die Preise sollen rückwirkend bis zum 01.01.2008 gezahlt werden.
Dass da einigen kleinen Computer-Stores der Arsch auf Grundeis geht ist nur allzu verständlich. Aber auch hier weiss die Entwertungsmafia rat: Haben die denn keine Rücklagen gebildet ? Na klar, bei 2-3 Euro Gewinnspanne pro Platte, aber mindestens 5 Euro Abgabe bleiben natürlich genug Reserven übrig in drei Jahren.
Doch so leicht lassen sich die Händler nicht das Geld aus der Tasche ziehen und so muss entweder eine Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt oder das Oberlandesgericht München darüber entscheiden.
Wieder einmal ist das Internet der Dorn im Auge einiger Politiker. Der Balken der Verblendung wird für jedermann besonders sichtbar, wenn wieder einmal mit schöner Regelmässigkeit Stimmen laut werden, die durch ihr Geschrei eigentlich nur ihre technische Unkenntnis kaschieren. Aber auch das hat Kalkül und System. Denn zum einen werden so unwissende Bürger verunsichert und gefügig gemacht und zum anderen soll so ganz langsam durch die Hintertür die Zensur salonfähig gemacht werden. Natürlich alles im Namen der Sicherheit und Terrorbekämpfung.
Und so forderten unser Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und der innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hans-Peter Uhl, im Namen der eigenen und der Volks-verdummung, die Anonymität im Internet aufzuheben. Da kam das Attentat von Norwegen wie gerufen, um mit der verlogenen Bürgersicherheitskeule um sich zu schlagen. Doch nach grossem Gegacker im Bundestag ruderte das Innenministerium mittlerweile wieder zurück; so war das alles nicht gemeint. Und damit das Ganze auch wirklich glaubwürdig rüberkam, schaltete sich noch kurz die Piratenpartei dazwischen:
Die Möglichkeit, sich anonym zu äußern, sei Voraussetzung für eine echte Meinungsfreiheit. “Herr Friedrich greift hier einen der Grundpfeiler unserer Demokratie an”, sagte der Parteivorsitzende Sebastian Nerz.
Und Schnitt/Klappe. Der Film für das Sommerlochkino ist im Kasten. Ein jeder durfte ein bisschen Demokratie spielen, Hans-Peter verbeugte sich artig und trat von der Bühne, bis nach der Sommerpause.
Adolf ist nun sauer, weil es nicht so läuft in seinem Land, wie er es gerne hätte. Bei den öffentlichen Medien verstrickt er sich in Falschaussagen und anstatt Rückgrat zu zeigen und schonungslos aufzuklären, mahnt er dann doch lieber kleine Blogger ab, die Beweismaterial veröffentlichen.
Es wäre wohl besser für ihn gewesen, was die Bevölkerung eh für richtiger hält, Rücktritt statt kein Rückgrat, damit diese Leichenfledderei endlich ein Ende hat…
Ein Urheber beansprucht zwar alle Rechte an seinen Werken, aber er ist nicht dafür haftbar.
So geschehen einem Webseitenbetreiber der ein RSS-Feed von einem Revolverblättchen auf seine Seite eingebunden hatte.
Eine darin befindliche Schlagzeile über eine Frau, passte dieser gar nicht, klagte und bekam Recht.
Hierfür hafte der Seitenbetreiber als (Mit-)Störer. Ein solcher sei, ohne Rücksicht auf Verschulden, jeder, der die Störung herbeigeführt hat. Dem stehe nicht entgegen, dass der Seitenbetreiber keine Kenntnis von der Meldung und deren Rechtswidrigkeit hatte.
Bleibt die Frage offen, weshalb klagte die Frau nicht gegen den Urheber des RSS-Feed ?
Und immer wieder nur Kopfschütteln über die unzureichenden Internetkenntnisse unserer Justiz, die dann auch noch im Namen des Volkes… – Oder vielleicht doch ein weiterer Versuch Kommunikation im öffentlichen noch freien Netzwerk zu sanktionieren?
Bleibt zu hoffen, dass das Urteil angefochten wird…
Auf carta.info habe ich einen interessanten Artikel über die Abmahnrepublik Deutschland gefunden. Auf jeden Fall lesenswert !
Deutschland entwickelt sich zum Musterland der Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Einstweiligen Verfügungen. Anständige Beilegung von Konflikten? Gespräche? Einvernehmliche Lösungen? Das war gestern. Es wird nicht mehr lange gefackelt, es wird geklagt. Zeit für eine Allianz gegen die Pervertierung des Abmahnrechts.
Wie kocht man ein unangenehmes Süppchen besonders ekelig auf ?
Richtig, mit einer einstweiligen Verfügung. Die sollte eigentlich genau das Gegenteil von dem bewirken, was jetzt in aller Munde ist, aber wie das eben so ist, wenn man die Büchse der Pandora einmal geöffnet hat.
Die Diözese Regensburg hat ihre Anwälte beauftragt gegen einen Blogger vorzugehen, da der sich etwas zu kritisch gegen einen pädophilen Pfarrer aus Riekofen äusserte. Dabei zitierte der Blogger Stefan Aigner nur den Spiegel aus dem Jahre 2007, der die Zahlung von 6500.- DM vom Bistum Regensburg an das Opfer als Schw….geld bezeichnete. Nein, sagte das Bistum, es war kein Schw….geld und mahnte den Spiegel, als auch den Blogger ab.
…Die Eltern beschwerten sich sofort beim Generalvikar. Aber das Ordinariat in Regensburg habe sie überredet, sagt Johanna T., keine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Man wolle den Fall im Bistum lieber intern regeln. Am 25. November 1999 dann wurde ein rechtlich höchst dubioses Abkommen zwischen Familie, Täter und Bischöflichem Ordinariat geschlossen. In dem bislang der Öffentlichkeit unbekannten Vertrag heißt es: “Im wohlverstandenen Interesse der Kinder und auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern soll Stillschweigen gewahrt werden.” Benedikt erhielt damals 4000 Mark, seine Schwester 1000 Mark, der Bruder 1500 Mark als “Schmerzensgeld” vom Pfarrer…
Mal wieder der klassische Fall. Tochter benutzt Vaters Computer und saugt aus dem Internet Musikstück.
Der Internetanschluss gehört dem Vater, also bekommt der auch eine Abmahnung mitsamt Unterlassungserklärung.
Doch Papi reagiert nicht und unterschreibt auch nicht. Klar, es geht vor das Gericht, Papi verliert, und die Musikmafia freut sich.
Egal ob die Tochter volljährig ist, Papi gehört der Internetanschluss und hat diesen inklusive seiner Tochter Tag und Nacht zu überwachen, damit keine Straftaten begangen werden können, so das Landgericht Düsseldorf.
Ganz grandios war auch folgende Begründung:“Er habe mit der Überlassung des Anschlusses eine Gefahrenquelle geschaffen.“
So, so. Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dann darf ich meiner Tochter auch nicht das Brotmesser überlassen, weil dieses ganz offensichtlich eine Gefahrenquelle darstellt. Weiter muss ich meine Tochter, sobald sie das Brotmesser in die Hand nimmt, auf Schritt und Tritt überwachen, oder am besten vorher noch. Begeht sie damit eine Straftat, so werde ich haftbar gemacht, auch wenn sie volljährig ist. Man kann es auch anders ausdrücken: Familienmitglieder werden dazu angehalten sich gegenseitig zu bespitzeln und zu denunzieren.
Und dann noch die Rechtsbeugung, allein irgendeinen Anschlussinhaber verantwortlich zu machen, aufgrund einer manipulierbaren IP, ohne ausreichende Beweislage. Das wäre ungefähr so, als wenn ich für einen Bankraub bestraft werde, nur weil man am Tatort eine Tageszeitung mit meinem Foto gefunden hätte.
Kritische Blogs geraten immer mehr in die Schusslinie von Abmahnanwälten.
So auch der Blog von Thomas Stadler, Internet-Law, der kritisch die Geschäftspraktiken von DigiProtect durchleuchtete und dafür derbe eins auf die Mütze kriegte.
Aber Hut ab, er lässt sich nicht einschüchtern, da selber Anwalt, und geht dagegen vor. Allerdings benötigt er etwas Hilfe, aber lest selber…
Abmahnen, ein lukratives Geschäft mit wenig Aufwand und noch weniger Kosten. Nicht so für den Abgemahnten, da reicht schon eine freundliche Anfrage und schnell sind mal eben ein paar hundert Euro fällig.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
Begründung
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
Es wäre lobenswert, wenn sich wieder mehr Juristen folgendem Leitsatz verpflichtet fühlten, anstatt ihren Beruf wie profitgierige Gebrauchtwagenhändler auszuüben:
Seit einigen Tagen macht Eva Schweitzer, Autorin u.a. auch in der taz, nicht nur in der Blogosphäre von sich reden.
Sie mahnte den Blogger Philipp ab, weil der einen Artikel von ihr zitierte und kommentierte.
Das ewige Gezänkel um Urheberrecht, Geld, gähn, blabla…
Wenn ihr Artikel ohne Quellenangaben komplett kopiert und vermarktet worden wäre, dann hätte es sich nach heutigem Recht um eine Urheberrechtsverletzung gehandelt.
Doch der Text ist auszugsweise zitiert und kommentiert worden. Ausserdem verlinkt mit Quellenangabe und das ganze in einem privaten nicht kommerziellen Blog. Und das ist durchaus erlaubt.
Also sollte sich Frau Schweitzer eigentlich über die kostenlose Werbung und das Lob in diesem Blog freuen.
Ich glaube nicht, dass Frau Schweitzer dagegen angegangen wäre, wenn ihr Artikel in grossen namhaften Zeitungen zitiert und dadurch ihre Popularität gesteigert worden wäre.
Und wenn schon professionelle Software (Textguard) eingesetzt wird, um nach Textbausteinen im Internet Ausschau zu halten, bestätigt sich dadurch eigentlich, dass es nur noch ums Abzocken geht.
Und somit stirbt mal wieder ein grossartiger Gedanke, der einst vorherrschte, als das Internet noch nicht von den habgierigen Konzernen missbraucht und mit Werbung zugekleistert wurde und ein freier unabhängiger Menschengeist weltweit alle Informationen vernetzen wollte, für jederman zugänglich und kostenlos.
Schleppende Verkäufe, oder nur 60 Cent pro legalem Download von Musik, da sind Abmahnungen mit 90.- Euro Reingewinn schon ein Leckerbissen und helfen der ach so gebeutelten Musikindustrie auf die Beine, besonders, wenn man den meisten Mist eh nicht mehr verkaufen kann.
Nicht umsonst, haben sich etliche Firmen darauf spezialisiert und werben nun auch noch mit Gebrauchsanweisungen, wie man seine Gewinne um 150% steigern kann. Auf Wikileaks kann man dieses Dokument bewundern.
Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern, solange nicht endlich der Umkehrschluss eingeleitet wird: Abmahner haben die Kosten des Verfahrens inkl. Anwalt zu tragen bis die Schuld des Abgemahnten bewiesen ist. Aber ohne Abmahngesetz auch keine eindeutige Regelung.
Und hier mal ein paar Zahlen:
1968 machte die Musikindustrie in den USA fast 1.2 Milliarden US$ Umsatz
Die Zahlen beziehen sich nur auf Tonträger, also keine Konzerte, Fanartikel, Filme, Börsennotierungen und Abmahnverfahren.
Soviel zur Armut der Content-Mafia…
Mag ich Fussball? Nö!!! Sport ist Mord! Das hat sich jetzt wieder bestätigt, als der Sportartikelhersteller JAKO den Trainer und Blogger Baade wegen einem Artikel in seinem Blog abmahnte. Vier Punkte missfielen Jako, u.a. ein Vergleich mit Lidl und Aldi.
Ruckzuck wurden mal so eben 1.085.- und danach noch mal 5.100.- Euro fällig für Baade, weil der Artikel Wochen später beim Newsaggregator Newstim erschien, obwohl Baade den Blogartikel entfernt hatte.
Da frage ich mich ja schon, wenn ein Vergleich mit Lidl und Aldi als Beleidigung und Rufschädigung empfunden wird, dann müssten sich doch eigentlich Aldi und Lidl angegriffen fühlen. Demnach müssten die dann doch eine Abmahnung an JAKO schicken. Zumal die ganze Aktion mittlerweile durch die Bloggerszene so aufgekocht wurde, dass die ganze Welt jetzt bescheid weiss. Damit hat sich JAKO wohl ein Eigentor geschossen. 😉
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