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Vater haftet für volljährige Tochter

Mittwoch, Dezember 16th, 2009

Mal wieder der klassische Fall. Tochter benutzt Vaters Computer und saugt aus dem Internet Musikstück.
Der Internetanschluss gehört dem Vater, also bekommt der auch eine Abmahnung mitsamt Unterlassungserklärung.
Doch Papi reagiert nicht und unterschreibt auch nicht. Klar, es geht vor das Gericht, Papi verliert, und die Musikmafia freut sich.

Egal ob die Tochter volljährig ist, Papi gehört der Internetanschluss und hat diesen inklusive seiner Tochter Tag und Nacht zu überwachen, damit keine Straftaten begangen werden können, so das Landgericht Düsseldorf.

Ganz grandios war auch folgende Begründung:“ Er habe mit der Überlassung des Anschlusses eine Gefahrenquelle geschaffen.

So, so. Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dann darf ich meiner Tochter auch nicht das Brotmesser überlassen, weil dieses ganz offensichtlich eine Gefahrenquelle darstellt. Weiter muss ich meine Tochter, sobald sie das Brotmesser in die Hand nimmt, auf Schritt und Tritt überwachen, oder am besten vorher noch. Begeht sie damit eine Straftat, so werde ich haftbar gemacht, auch wenn sie volljährig ist.

Man kann es auch anders ausdrücken: Familienmitglieder werden dazu angehalten sich gegenseitig zu bespitzeln und zu denunzieren.

Und dann noch die Rechtsbeugung, allein irgendeinen Anschlussinhaber verantwortlich zu machen, aufgrund einer manipulierbaren IP, ohne ausreichende Beweislage. Das wäre ungefähr so, als wenn ich für einen Bankraub bestraft werde, nur weil man am Tatort eine Tageszeitung mit meinem Foto gefunden hätte.

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