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Schnorcheln in Meck Pom

Samstag, Juni 22nd, 2013

Dies ist jetzt keine Werbung für Taucherurlaub in Mecklenburg Vorpommern, sondern eher eine Erklärung dafür, weshalb unsere Bundesregierung die Stasimethoden der USA direkt beim letzten Staatsbesuch von Obama, devot abnickte. Denn, dass was in Amerika schon jahrelang praktiziert wird und von England gönnerhaft, oder besser gesagt, gaunerhaft unterstützt wird, machen unsere einheimischen Geheimdienste genauso, trotz, oder vielleicht wegen unserer dunklen Vergangenheit.

Da hilft dann auch kein rumzetern unserer Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, denn, zum einen wussten unsere Geheimdienste seit Jahren von PRISM und zum anderen darf der Staat ohne richterliche Verfügung in Mecklenburg Vorpommern die eMails seiner Bürger lesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 6. Juni2013 in seiner35. Sitzung abschließend beraten und dem Gesetzentwurf mit der vom Ausschuss vorgesehenen Änderung zugestimmt.

Das heisst, Artikel 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes wurde um §24b

„Weitere Auskunftsverlangen“ erweitert.

Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen.Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gefährdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden können. Sie unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen.

Das hätte man dann auch weglassen können.

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