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Nikolaus komm nicht in unser Haus

Samstag, Juni 2nd, 2012

Dass das Deutsche Abmahngesetz eine lukrative Einnahmequelle ist, für so manchen gescheiterten Juristen, das pfeifen ja schon die Stummen von den Kathedralen.

Doch nun hat es auch einen nicht gescheiterten Münsteraner Juristen erwischt, der eigentlich nicht mehr so recht an den Nikolaus glaubt und deshalb verklagt wird. Da der Weihnachtsmann am Nordpol wohnt, beschäftigt sich natürlich das Landgericht Hamburg mit dem Fall.

Aber mal Scherz beiseite, Medien-Rechtsanwalt Markus Kompa kämpft für eine gerechte Sache, denn sollte er verlieren, dann ist zukünftig jeder Blogger, der Youtube-Videos einbettet, für den Inhalt haftbar.

Nein, das ist jetzt keine sommerliche Weihnachtsgeschichte, also unterstützt den wahren guten Mann,

denn jeder Anleger, der 20,- € unter dem Vermerk „Klehranlage“ überweist, investiert zunächst in den laufenden Prozess. Im Erfolgsfalle wird die Einzahlung nach Abschluss der juristischen Gefechte anteilig wieder erstattet werden. Ich schlage jedoch alternativ vor, Überschüsse in eine längst überfällige Stiftung oder einen Verein zu überführen, welche die Abwehr von querulatorischen Eingriffen in die Meinungsfreiheit im Internet in vergleichbaren Fällen finanzieren.

Aktion KLEHRANLAGE

Die weiteren Klehranleger

Dr. Nikolaus Klehr, wir sehen uns in Karlsruhe!

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