Posts Tagged ‘Leutheusser-Schnarrenberger’

Schnorcheln in Meck Pom

Samstag, Juni 22nd, 2013

Dies ist jetzt keine Werbung für Taucherurlaub in Mecklenburg Vorpommern, sondern eher eine Erklärung dafür, weshalb unsere Bundesregierung die Stasimethoden der USA direkt beim letzten Staatsbesuch von Obama, devot abnickte. Denn, dass was in Amerika schon jahrelang praktiziert wird und von England gönnerhaft, oder besser gesagt, gaunerhaft unterstützt wird, machen unsere einheimischen Geheimdienste genauso, trotz, oder vielleicht wegen unserer dunklen Vergangenheit.

Da hilft dann auch kein rumzetern unserer Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, denn, zum einen wussten unsere Geheimdienste seit Jahren von PRISM und zum anderen darf der Staat ohne richterliche Verfügung in Mecklenburg Vorpommern die eMails seiner Bürger lesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 6. Juni2013 in seiner35. Sitzung abschließend beraten und dem Gesetzentwurf mit der vom Ausschuss vorgesehenen Änderung zugestimmt.

Das heisst, Artikel 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes wurde um §24b

„Weitere Auskunftsverlangen“ erweitert.

Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen.Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gefährdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden können. Sie unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen.

Das hätte man dann auch weglassen können.

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Bundesregierung plant totale Internetüberwachung !

Donnerstag, April 19th, 2012

Nach einem internen Gesetzentwurf, der AK Vorrat zugespielt worden ist, will das Bundesjustizministerium künftig jede Internetverbindung in Deutschland erfassen lassen. Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar, wer wann eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen hat. Außerdem würden bislang anonyme E-Mail- und Benutzerkonten (z.B. bei Twitter oder Facebook) identifizierbar, was die Erstellung von Interessens- und Bewegungsprofilen (bei mobiler Internetnutzung) zulassen würde. Ausgenommen von der Internet-Vorratsdatenspeicherung sollen kleine Internet-Zugangsanbieter mit weniger als 100.000 Kunden sein.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung selbst zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing zulässig sein.

Das Bundesinnenministerium will neben Internetverbindungen auch Telefonverbindungen, Mobiltelefonverbindungen (einschließlich SMS), E-Mails und die Nutzung von Anonymisierungsdiensten sechs Monate lang verdachtslos auf Vorrat speichern lassen. Strafverfolger sollen die Daten u.a. zur Aufklärung von „Straftaten bei Wahlen“, von Betrügereien oder von unerlaubtem Glücksspiel nutzen dürfen, also weit über die Fälle der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) hinaus. Selbst zur Aufklärung „gewichtiger Ordnungswidrigkeiten“ soll eine Datennutzung zulässig sein – ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wo keine Straftat vorliegt, sollen die Daten „zur Abwehr von Gefahren“ präventiv abrufbar sein. Selbst die 19 deutschen Geheimdienste sollen auf Vorratsdaten Zugriff erhalten – ohne jede richterliche Anordnung. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist ein Übermittlungsverbot für Beratungsstellen nicht vorgesehen.

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Berliner Puppentheater, 2. Akt, Der Bundestrojaner

Sonntag, Oktober 9th, 2011

Oh mein Gott, wie konnte das passieren ? Wir haben einen gefährlichen Bundestrojaner in Umlauf gebracht. Die Bestürzung ist gross und das BKA rudert zurück:

“Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner”, erklärte ein Sprecher des Ministeriums.

Nun, das mag ja sein, Tatsache bleibt jedoch, dass es einen Bundestrojaner gibt, der uns Bürger ausspioniert.

Entrüstung auch bei Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

„Es sei mehr als beunruhigend, dass die berechtigten technischen Argumente der Beschwerdeführer in der Klage gegen die Online-Durchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt werden. Ihre Partei habe immer vor den Gefahren staatlicher Schnüffelsoftware gewarnt.“

Tatsächlich ? Frau Leutheusser-Schnarrenberger unterzeichnete nach der Landtagswahl in Bayern am 24. Oktober 2008 als Parteivorsitzende der FDP Bayern den Koalitionsvertrag mit der CSU. Bayern und NRW sind eines der ersten Länder gewesen, die ihre Bürger nicht nur digital bespitzeln.

Wer erinnert sich noch an Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ? 2005 führten deutsche Nachrichtendienste Online-Durchsuchungen in zehn Fällen durch. Und heute echauffiert sich die SPD über den Bundestrojaner ?

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