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Filesharing in Portugal straffrei
Ganz im Gegensatz zu Deutschland, wo unsere Politmischpoke regelmässige Olympiaden im Darmlaufen der Contentmafia abhält, haben portugiesische Richter nun entschieden, dass das geltende Urheberrecht völlig veraltet ist und daher Filesharing nicht strafbar ist. Ein Antrag der nationalen Anti-Piraterie-Vereinigung Acapor gegen 2000 Filesharer wurde abgewiesen. Das Recht auf Informationsfreiheit, Bildung und Kultur im Internet dürfe nicht eingeschränkt werden, solange eventuelle Copyright-Verstöße klar im nicht-gewerblichen Bereich blieben.
Polizeiliche Teenagergelüste
Dass unser Rechtssystem immer mehr verkommt, beweist auch ein weiterer Fall, bei dem sich Schüler in der Friedrich List Wirtschaftschule in München vor der Polizei ausziehen mussten. Nicht nur, dass die Schüler regelrecht genötigt wurden ihren Intimbereich offenzulegen, sondern sie wurden sogar mit der Taschenlampe durchleuchtet. Ob es sich dabei um einen pädophilen Einsatz handelte muss noch geklärt werden, denn eigentlich ging es nur um 5 Euro die eine Schülerin vermisste. Füher konnteste für fünf Mark ‘nen Platz an der Sonne gewinnen, heute durchleuchtet die Staatssicherheit für fünf Euro Teenagerärsche.
Tierquäler sind auch Menschenquäler
Die ausufernde Massentierquälerei der Fleischindustrie in Niedersachsen wirkt sich auch auf die Beschäftigten aus. Im Landkreis Vechta werden osteuropäischen ArbeiterInnen nicht nur unterbezahlt, sondern hausen auch in menschunwürdigen Unterbringungen, wofür sie horrende Mieten zahlen müssen. Wird langsam Zeit, dass die Fleischermafia endlich selbst auf der Schlachtbank landet.
Wer bei gesundem Menschenverstand ist, muss sich doch allen ernstes fragen, – was soll das alles ? Da wird ein 89 jähriger kranker Mann in die Öffentlichkeit gezerrt, weil die Staatsanwaltschaft ihm Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden im Konzentrationslager Sobibor im Jahre 1943 unterstellt.
Es existieren keinerlei Beweise, nur ein alter Dienstausweis, aus dem hervorgeht, dass der Ukrainer Iwan Demjanjuk, Kriegsgefangener war und als Aufseher in das Vernichtungslager Sobibór abkommandiert wurde. Ob das Dokument echt ist, weiss niemand. Auf Polskaweb News kann man das Original? und die Fälschung? bewundern, wobei nicht klar ist, was was ist.
Und weiter ist u.a. auf BR-Online zu lesen:
Ein weiteres, juristisch vielleicht sehr problematisches Novum: Zum ersten Mal steht ein mutmaßlicher untergeordneter NS-Befehlsempfänger ohne konkreten Nachweis einer Tat vor einem deutschen Gericht. Die Anklage muss daher juristisches Neuland betreten: Sie geht davon aus, dass ein Wachmann eines Vernichtungslagers automatisch Mordhelfer war.
Aber mal ehrlich, was für eine Wahl soll ein ukrainischer Kriegsgefangener im menschenverachtenden NS-Regime gehabt haben ? Und Mordhelfer waren zur damaligen Zeit alle Deutschen die nichts unternommen und weggeschaut haben, ganz zu Schweigen von den Parteibonzen, von denen viele auch nach dem Krieg wieder ein Amt bekleiden durften. Wenn den allen der Prozess gemacht worden wäre, so gäbe es wahrscheinlich heute kein Deutschland mehr.