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Organspende ? Hirntod = Herz_los

Sonntag, Mai 27th, 2012

Am 25.05.2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Organtransplantation (PDF). Alle Bürger über 16 Jahre werden künftig regelmäßig von ihren Krankenkassen zu einer freiwilligen Entscheidung aufgefordert, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden wollen oder nicht.

Was auf den ersten Blick nach humanitärer Hilfe aussieht, bedarf doch einer genaueren Untersuchung, denn völlig unproblematisch ist so eine Transplantation für den Spender nicht. Entscheidend für diesen Eingriff ist nur der Hirntod eines Spenders.

Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer definierte am 9. Mai 1997 den Hirntod wie folgt:

„Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten.“

Allerdings:

Die Bundesärztekammer legt explizit fest: “Der Hirntod kann in jeder Intensivstation auch ohne ergänzende apparative Diagnostik festgestellt werden.”

Die von der Bundesärztekammer vorgeschriebene Diagnostik erfasst nur Teilbereiche des Gehirns: Bei Patienten, für die keine apparative Diagnostik vorgeschrieben ist, müssen nur Hirnstammfunktionen untersucht werden. Die Funktionen des Kortex sowie des Klein- und Mittelhirns werden dabei nicht untersucht!

Schon lange werden wissenschaftliche Stimmen laut, die die Gleichsetzung mit dem Hirntod mit dem Tod eines Menschen widerlegen.

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