Har(t)zer-4-Käse aus Karlsruhe

Soviel Einigkeit unter den Parteien, alle waren zufrieden mit dem Urteil aus Karlsruhe zu Hartz 4.
Aber entweder hat es keiner gelesen, oder nicht verstanden. Doch, die CDU hat es verstanden, denn eigentlich wurde nichts beschlossen, ganz in ihrem Sinne.
Nur Wischiwaschi und eine heuchelnde Träne für die Kinder.
Aber mehr als, die Regierung solle bis Jahresende alles nochmal überdenken, gab es nicht wirklich.

Hier mal das Wichtigste:

…Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311 und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden…

…Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums offensichtlich unzureichend ist…

Lediglich die Methoden zur Ermittlung der Regelleistungen wurden beanstandet:

…Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres…


Aber:

…Wegen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt,
aufgrund eigener Einschätzungen und Wertungen gestaltend selbst einen bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen…

…Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident
unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen…

Dementsprechend sind dann auch folgende Politikerstatements abgegeben worden:

Ursula von der Leyen:
Es müsse nun geklärt werden, was ein Kind für Bildung brauche. Die Arbeitsministerin äußerte sich aber nicht dazu, ob die Hartz-IV-Sätze steigen werden. Es müsse sich nicht unbedingt um Geldleistungen handeln, sagte von der Leyen.

Unionsfraktionschef Volker Kauder:
Die Regelsätze müssten nicht zwangsläufig steigen. Stellenweise könne es sogar zu Reduzierungen kommen.

Familienministerin Kristina Köhler:
Das Urteil hat nicht gesagt, dass die Sätze erhöht werden müssen.

Na, dann ist ja alles klar. Lieber mit Milliarden Managerärsche aufpumpen, als auch nur einen Cent in die Zukunft unsere Kinder und damit in unsere eigene Zukunft zu investieren. Aber wahrscheinlich muss erst der Berliner Reichstag wieder brennen, damit unsere Regierungsdeppen merken, weshalb Hitler an die Macht kam…

Weitere Infos:

Ins Blaue berechnet

Das Urteil

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