Gross war die Euphorie, als das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht vorgestern als verfassungswidrig erklärt wurde.
Aber man sollte genau hinhören, denn eine klare Absage zur Speicherung wurde nicht erteilt, Abfrage und Übermittlung der Daten müssen nur dem Richtervorbehalt unterliegen und EU-Konform sein.
Ausserdem kann nach wie vor die IP-Abfrage von Internetusern ohne richterlichen Beschluss an Behörden weitergeleitet werden.
Also nur eine Frage der Zeit, wann das neue Gesetz durch die Gestapo-Hintertür den virtuellen Raum erneut betreten wird.
Schon jetzt werden wieder die alten, vertrauten Stimmen laut und man hört in der Ferne die Stiefelschritte hinterhermarschieren…
Ein Verzicht auf die Datenspeicherung zu Ermittlungszwecken wäre «eine Einladung an alle Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen Straftaten begehen wollen…
Wolfgang Bosbach (CDU)
Wolfgang-, Straftäter laden sich nicht ein, die kommen einfach so und benutzen auch keine Telefone als Waffen.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte im Deutschlandfunk, eine Datenspeicherung sei auch für die Rettung von Selbstmordgefährdeten oder Vermissten wichtig.
Natürlich, Vermisste und Selbstmörder rufen an, oder schreiben eine eMail, um vorher Bescheid zu geben.
Delikte aus dem Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität könnten nicht mehr «in der Tiefe aufgeklärt» werden.
(BKA), Jörg Ziercke