Vater haftet für volljährige Tochter

Mal wieder der klassische Fall. Tochter benutzt Vaters Computer und saugt aus dem Internet Musikstück.
Der Internetanschluss gehört dem Vater, also bekommt der auch eine Abmahnung mitsamt Unterlassungserklärung.
Doch Papi reagiert nicht und unterschreibt auch nicht. Klar, es geht vor das Gericht, Papi verliert, und die Musikmafia freut sich.

Egal ob die Tochter volljährig ist, Papi gehört der Internetanschluss und hat diesen inklusive seiner Tochter Tag und Nacht zu überwachen, damit keine Straftaten begangen werden können, so das Landgericht Düsseldorf.

Ganz grandios war auch folgende Begründung:“ Er habe mit der Überlassung des Anschlusses eine Gefahrenquelle geschaffen.

So, so. Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dann darf ich meiner Tochter auch nicht das Brotmesser überlassen, weil dieses ganz offensichtlich eine Gefahrenquelle darstellt. Weiter muss ich meine Tochter, sobald sie das Brotmesser in die Hand nimmt, auf Schritt und Tritt überwachen, oder am besten vorher noch. Begeht sie damit eine Straftat, so werde ich haftbar gemacht, auch wenn sie volljährig ist.

Man kann es auch anders ausdrücken: Familienmitglieder werden dazu angehalten sich gegenseitig zu bespitzeln und zu denunzieren.

Und dann noch die Rechtsbeugung, allein irgendeinen Anschlussinhaber verantwortlich zu machen, aufgrund einer manipulierbaren IP, ohne ausreichende Beweislage. Das wäre ungefähr so, als wenn ich für einen Bankraub bestraft werde, nur weil man am Tatort eine Tageszeitung mit meinem Foto gefunden hätte.

Gut fand ich dazu folgenden Kommentar in einem Forum:

theoretisch ist die musikindustrie haftbar weil sie musik produziert die sich über das internet verteilen lässt – klarer fall von beihilfe zur urheberrechtsverletzung, oder?

Ich ergänze:”Sie produziert sie nicht nur, sie verteilt sie auch im Internet…”

…noch mehr Geld durch abmahnen…

LG Düsseldorf: Störerhaftung für volljährige Kinder

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2 Comments

  1. Wavatar arnarscho says:

    Und ich habe immer gedacht, Sippenhaftung gäbe es bei uns nicht mehr. Aber die Musikmafia darf anscheinend alles, auch wegen einem geklauten Lied Familien zerstören.
    Und die Richter, die sich für solche Urteile hergeben, sollten sich mal ernsthaft fragen, ob sie noch im Namen des Volkes urteilen.

    Manchmal werd ich das Gefühl nicht los, wir driften so langsam, aber sicher, wieder ab ins Mittelalter. Nur, dass es diesmal statt Großgrundbesitzern die Großrechtebesitzer gibt. Und zwar Rechte an allem.

    • Wavatar admin says:

      Wie heisst es da im Volksmund: Recht haben und Recht bekommen ist ein himmelweiter Unterschied. Und, kann man ein Lied wirklich klauen ? Welches Ohr sollte man dafür zuerst bestrafen ? 😉

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