Verkehrte Welt

Ein Urheber beansprucht zwar alle Rechte an seinen Werken, aber er ist nicht dafür haftbar.
So geschehen einem Webseitenbetreiber der ein RSS-Feed von einem Revolverblättchen auf seine Seite eingebunden hatte.
Eine darin befindliche Schlagzeile über eine Frau, passte dieser gar nicht, klagte und bekam Recht.

Hierfür hafte der Seitenbetreiber als (Mit-)Störer. Ein solcher sei, ohne Rücksicht auf Verschulden, jeder, der die Störung herbeigeführt hat. Dem stehe nicht entgegen, dass der Seitenbetreiber keine Kenntnis von der Meldung und deren Rechtswidrigkeit hatte.

(Ganzer Artikel auf Heise Online)

Bleibt die Frage offen, weshalb klagte die Frau nicht gegen den Urheber des RSS-Feed ?
Und immer wieder nur Kopfschütteln über die unzureichenden Internetkenntnisse unserer Justiz, die dann auch noch im Namen des Volkes… –  Oder vielleicht doch ein weiterer Versuch Kommunikation im öffentlichen noch freien Netzwerk  zu sanktionieren?

Bleibt zu hoffen, dass das Urteil angefochten wird…

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