Soviel Einigkeit unter den Parteien, alle waren zufrieden mit dem Urteil aus Karlsruhe zu Hartz 4.
Aber entweder hat es keiner gelesen, oder nicht verstanden. Doch, die CDU hat es verstanden, denn eigentlich wurde nichts beschlossen, ganz in ihrem Sinne.
Nur Wischiwaschi und eine heuchelnde Träne für die Kinder.
Aber mehr als, die Regierung solle bis Jahresende alles nochmal überdenken, gab es nicht wirklich.
Hier mal das Wichtigste:
…Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311 und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden…
…Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums offensichtlich unzureichend ist…
Lediglich die Methoden zur Ermittlung der Regelleistungen wurden beanstandet:
…Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres…
…Wegen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt,
aufgrund eigener Einschätzungen und Wertungen gestaltend selbst einen bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen…